Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästeappartement

Wir freuen uns Sie in unserem Appartement begrüßen zu dürfen. Anbei befinden sich ein paar Regeln, die unserem und Ihrem rechtlichen Schutze dienen. Ausnahmen oder Einwände können besprochen werden.

1. Vertragsabschluss

1.1. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder e-mail) annehmen und Sie hierüber eine Buchungsbestätigung erhalten.

1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und die Malschule rechtsverbindlich sind.

1.3. Unterbreitet die Malschule auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot der Malschule an den Gast/​Auftraggeber vor. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zustande, wenn der Gast/​ Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

1.4. Das Appartement ist für maximal 3 Personen ausgelegt. Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet. Eventuelle weitere Übernachtungen müssen 24 Stunden vorher in der Malschule angekündigt werden. Eine Weitervermietung/​Untervermietung oder gar anderweitige, z. B. gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

2. Reservierung

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Malschule möglich.

2.2. Bei gewerblichen Auftraggebern können Reservierungen auch als Festoption (die Buchung wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist storniert wird) oder Verfallsoption (die Buchung erlischt, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist bestätigt wird) vereinbart werden. Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich Verfallsoptionen.

2.3. Ist keine Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1. (Vertragsabschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für die Malschule und den Gast/​Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

3.1. Die auf der Homepage und dem Flyer angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung ein – soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist.

3.2. Die von der Malschule geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/​Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/​Aufraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4. Zahlung

4.1. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der mit dem Gast/​Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen vor Bezug des Appartements in bar zahlungsfällig und an die Malschule zu bezahlen. Der gesamte Mietpreis kann auch vor Antritt der Reise auf das genannte Konto der Malschule überwiesen werden.

4.2. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

4.3. Ist mit dem Gast/​Auftraggeber die Zahlung nach Rechnungsstellung vereinbart, so ist der gesamte Rechnungsbetrag soweit nichts anderes angegeben, 10 Tage nach dem Rechnungsdatum zahlungsfällig.

4.4. Der Gast/​Auftraggeber kommt ohne Mahnung in Verzug, falls fällige Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ausgeglichen sind. Die Forderung der Malschule ist bei Unternehmen mit 8% über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern mit 5% zu verzinsen, Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch der Malschule auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Die Erklärung zu Rücktritt und Nichtanreise ist vom Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder e-mail) eingeht.

5.2. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung von Aufwendungen, hat der Gast/​der Aufraggeber an die Malschule die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten):

  • 28 bis 7 Tage vor Antritt = 20%
  • ab 6 Tage vor Antritt = 50%
  • bei Nichtanreise ohne vorherigen Rücktritt = 100 %

5.3. Bei bereits geleisteten Mietvorauszahlungen wird der Restbetrag erstattet. Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält sich die Malschule das Recht vor, das Appartement weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.

6. An- und Abreise

6.1. Das Appartement steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung.

6.2. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann die Malschule eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

7. Pflichten des Gastes, Kündigung durch die Malschule

7.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, sind nicht gestattet.

7.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß, und insgesamt pfleglich zu behandeln. Das Rauchen im Appartement sowie im gesamten Haus der Seifengasse 14 – 16 ist strengstens verboten. Haustiere sind nicht erlaubt.

7.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich der Malschule anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor der Malschule im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von der Malschule verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, der Malschule erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

7.5. Die Malschule kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung der Malschule den Betrieb des Appartements bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Malschule, so gelten für den Zahlungsanspruch der Malschule die vorstehenden Bestimmungen über die Verpflichtung zur Bezahlung beim Rücktritt des Gastes entsprechend.

8. Haftung

8.1. Der Gast haftet selbst für verursachte Schäden im Appartement während der Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstandenen Kosten aufzukommen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Mieters. Die Benutzung der Wege zum Appartement, dies schließt sowohl die Außenanlage der Malschule als auch das Treppenhaus ein, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Malschule haftet nicht für entstandene Schäden am parkenden Auto des Gastes im Hof.

8.2. Die Malschule haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/​Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kursbesuche der Malschule, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

9. Verjährung

9.1. Ansprüche des Gastes/​Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber der Malschule gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/​Auftraggebers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.

9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und die Malschule als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast/​Auftraggeber und der Malschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

10.2. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist Weimar.