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Hygienerichtlinien in den Jugendkunstschulen
Die hier aufgeführten Maßnahmen sind vom Vorstand erarbeitet und gelten bis auf weiteres in allen Mitglieds-Einrichtungen im Rahmen des Kursbetriebes. Als Grundlage dieser Hygiene-Richtlinien gelten die Regelungen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) ebenso wie die Anordnungen der Thüringer Ministerien. Diese Richtlinie ist lediglich als Ergänzung zu den Vorschriften der jeweils zuständigen Gesundheitsämter zu verstehen und setzt diese nicht außer Kraft.
Die gesamte Richtlinie finden Sie hier zum Download.
16. Juli 2020